REACH-Konformität
Unsere BeautyCase-Pigmente für Permanent make-up und Microblading sind 100% REACH-konform bzw. REACH-sicher!
Was ist REACH?
Registration Evaluation Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) ist eine neue Verordnung der Europäischen Union. Ihr Sinn und Zweck ist es, Umwelt und Gesundheit vor schädlichen Einwirkungen und möglichen Gefahren zu schützen, die einige Chemikalien mit sich bringen.
Seit Anfang 2021 ist die REACH-Verordnung auch für Pigmentier-, Tätowier-, Permanent Make-up- und Microblading-Farben verbindlich. Die neuen Bestimmungen gelten sowohl für die inhaltliche Zusammensetzung der Pigmente als auch für die korrekte Etikettierung.
Alle BeautyCase-Pigmente für Permanent make-up und Microblading werden nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen produziert und beschriftet. So sind unsere Kunden auf der sicheren Seite und müssen sich keine Gedanken um die REACH-Konformität machen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne unsere Konformitätserklärung zur Verfügung.
Einige Inhaltsstoffe, die bisher in der Produktion von Pigmentierfarben eingesetzt wurden, sind mir der REACH-Verordnung endgültig verboten worden. Im Folgenden listen wir für Sie die ausschlaggebenden Punkte auf, die alle Permanent MakeUp- und Microblading-Meister betreffen:
Bislang war für die Tätowier- und Pigmentierfarben die deutsche Tätowiermittelverordnung (TätV) ausschlaggebend. Außerdem galt die Europäische Resolution ResAP (2008)1 "über die Anforderungen und Kriterien für die Sicherheit von Tätowierungen und Permanent Make-up". Mit diesen Verordnungen wurden in erster Linie die Mindestanforderungen an Hygiene während den Tätowier-, Permanent Make-up und Microblading-Behandlungen geregelt. Einige Inhaltsstoffe waren bereits verboten.
REACH ist eine EU-Verordnung, die bereits 2007 erlassen wurde. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und betrifft "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" und hat ein umfassendes einheitliches System der Klassifizierung von Chemikalien aus allen Bereichen geschaffen.
Die neuen Bestimmungen betreffen in erster Linie Tattoo-Farben. Pigmente für Permanent Make-up und Microblading sind davon weniger betroffen, es geht hier nur um die Zulässigkeit einiger wenigen Pigmente und die neuen Kennzeichnungsstandards.
Maßgeblich für die Veränderungen ist die Anlage 13 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung. Darin sind unzulässige Inhaltsstoffe gelistet. Dieser Anhang wurde am 04.02.21 durch eine Ergänzungsverordnung in Bezug auf Stoffe aus den Bereichen Tattoo, PMU und MB erweitert worden.
Sämtliche Pigmente und andere Inhaltsstoffe, die in unseren BeautyCase-Pigmente für Permanent make-up und Microblading eingesetzt werden, sind 100% REACH-sicher und dürfen nach wie vor benutzt werden.
Auch die Kennzeichnung und die Etikettierung wurde von uns entsprechend angepasst.
Mit unseren Pigmentierfarben sind Sie also nach wie vor auf der sicheren Seite! Viel Spaß beim Arbeiten und keine Sorge!
Weiterführende Informationen: